Erwägungsgrund 60 32018R1999
Die Union und die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, stets aktuelle Informationen über ihre Emissionen von Treibhausgasen und deren Abbau vorzulegen. Diese Verordnung sollte es ermöglichen, derartige Schätzungen in kürzestmöglicher Zeit unter Verwendung statistischer und anderer Informationen vorzunehmen, zu denen gegebenenfalls weltraumgestützte Daten gehören, die im Rahmen des mit der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Copernicus-Programms und von anderen Satellitensystemen bereitgestellt werden.