Erwägungsgrund 15 32018R1999
Der Rat stellte in seinen Schlussfolgerungen vom 26. November 2015 zum Governance-System der Energieunion fest, dass das Governance-System der Energieunion ein zentrales Instrument für den effizienten und wirksamen Aufbau der Energieunion und die Verwirklichung ihrer Ziele sein wird. Er hob hervor, dass sich der Governance-Mechanismus auf die Grundsätze der Integration der strategischen Planung und Berichterstattung über die Durchführung der Energie- und Klimapolitik und der Koordinierung zwischen den für die Klima- und Energiepolitik auf Unionsebene und auf regionaler und nationaler Ebene verantwortlichen Akteuren stützen sollte. Ferner wies er darauf hin, dass der Governance-Mechanismus sicherstellen sollte, dass die für 2030 vereinbarten energie- und klimapolitischen Ziele erreicht werden und dass es den kollektiven Fortschritt der Union im Hinblick auf die Verwirklichung der politischen Ziele in allen fünf Dimensionen der Energieunion überwachen sollte.