Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 94/22/EG, 98/70/EG, 2009/31/EG, 2009/73,/EG, 2010/31/EU, 2012/27/EU und 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2009/119/EG und (EU) 2015/652 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 sollten vollständig in diese Verordnung eingehen. Daher sollte die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 mit Wirkung vom 1. Januar 2021 aufgehoben werden. Damit jedoch die Entscheidung Nr. 406/2009/EG auch künftig im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 umgesetzt werden kann und bestimmte Aspekte im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kyoto-Protokolls weiter gesetzlich verankert sind, sollten bestimmte Vorschriften auch nach diesem Datum gültig bleiben.
Erwägungsgrund 72 32018R1999Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen