Erwägungsgrund 61 32018R1999
Im Rahmen der Verordnung (EU) 2018/842 sollte auch künftig der jährliche Verpflichtungszyklus der Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten. Diese Herangehensweise erfordert eine umfassende Überprüfung der Treibhausgasinventare der Mitgliedstaaten, um die Einhaltung zu beurteilen und erforderlichenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen zu können. Auf Unionsebene wird ein Verfahren zur Überprüfung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Treibhausgasinventare benötigt, damit die Einhaltung der Verordnung (EU) 2018/842 auf glaubwürdige, kohärente und transparente Weise zeitnah beurteilt werden kann.