Erwägungsgrund 70 32018R1999
Mit dieser Verordnung sollten bestimmte Planungs-, Berichterstattungs- und Überwachungspflichten, die derzeit in sektorspezifischen Gesetzgebungsakten der Union in den Bereichen Energie und Klima enthalten sind, zusammengeführt, geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, um so die wichtigsten Bereiche der Planung, Berichterstattung und Überwachung zu straffen und zusammenzuführen. Die folgenden Gesetzgebungsakte sollten daher entsprechend geändert werden:Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates Richtlinie 2009/119/EG des Rates, Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, Richtlinie 2012/27/EU, Richtlinie 2013/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates; Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates