Erwägungsgrund 10 32019R0343
Am 8. Juni 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission einen Antrag der SOLDAN Holding + Bonbonspezialitäten GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „Hustenperle“ in Deutschland als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.