Erwägungsgrund 28 32019R0343
Die Definitionen von Zuckerarten für die menschliche Ernährung wurden in Teil A des Anhangs der Richtlinie 2001/111/EG des Rates festgelegt. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit sollten diese Definitionen auch für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gelten.