Erwägungsgrund 39 32019R0343
Am 23. April 2015 leitete die zuständige italienische Behörde der Kommission einen Antrag der Monviso S.P.A. — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „biscotto salute“ in Italien und Malta als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.