Erwägungsgrund 23 32019R0343
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag der Drapal GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „Hustensirup“ in Österreich als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.