Erwägungsgrund 35 32019R0343
Einige zuständige Behörden sind der Ansicht, bei Ersetzung des (englischen) Begriffs „tonic“ durch „tonik“ auf Kroatisch, Ungarisch, Polnisch und Slowenisch handle es sich in diesen Mitgliedstaaten nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; ihrer Meinung nach fielen diese Begriffe daher nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.