Erwägungsgrund 16 32019R0343
Insbesondere werden die Begriffe „Hustenbonbon“, „Brust-Caramellen“, „Halsbonbon“, „Hustenmischung“, „Hustenperle“, „Hustenstopper“, „Hustenzuckerl“, „keelpastille“, „hoestbonbon“, „rebuçados para a tosse“ und „cough drops“ in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Portugal bzw. im Vereinigten Königreich nicht verwendet, um eine Auswirkung dieser Kategorie von Lebensmitteln auf die Gesundheit anzugeben, und sie veranlassen den Durchschnittsverbraucher auch nicht zu der Annahme, dass sich diese Kategorie von Lebensmitteln auf die Gesundheit auswirkt.