Erwägungsgrund 29 32019R0343
Am 2. April 2015 leitete die zuständige britische Behörde der Kommission einen Antrag der British Soft Drinks Association — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der (englische) Begriff „tonic“, der als Teil der beschreibenden Bezeichnung eines Getränks in Form von Tonic, „Indian tonic water“ oder chininhaltigem Tonic verwendet und in den beschreibenden Bezeichnungen hierfür durch „tonique“ (im Französischen), „tónico“ bzw. „tonica“ (im Italienischen, Spanischen und Portugiesischen), „τονωτικό“ bzw. „tonotiko“ (im Griechischen), „tonik“ (im Kroatischen, Tschechischen, Ungarischen, Polnischen, Slowakischen und Slowenischen) bzw. „тоник“ (im Bulgarischen) ersetzt wird, als allgemeine Bezeichnung in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Rumäniens verwendet werden soll.