Erwägungsgrund 20 32019R0343
Der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den so bezeichneten Lebensmitteln einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Allerdings wurde nachgewiesen, dass dieser Begriff traditionell in Finnland im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der genannten Verordnung als allgemeine Bezeichnung für eine Kategorie von Süßigkeiten auf der Basis von Zuckerarten oder in zuckerfreien oder kalorienreduzierten Varianten auf der Basis von Süßungsmitteln (Polyole und/der andere Süßungsmittel) verwendet wird.