Erwägungsgrund 4 32019R0343
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 907/2013 der Kommission zur Festlegung von Regeln für Anträge auf Verwendung allgemeiner Bezeichnungen sollte ein gültiger Antrag an die Kommission und alle Mitgliedstaaten weitergeleitet werden; die vom Antrag betroffenen Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission ihre Stellungnahmen.