Erwägungsgrund 18 32019R0343
Am 12. Januar 2017 leitete die zuständige finnische Behörde der Kommission einen Antrag des finnischen Fachverbands der Nahrungsmittelindustrie — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „kurkkupastilli/halspastill“ in Finnland als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.