Erwägungsgrund 33 32022R1031
Die Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Grundsätze, die für von den Unionsorganen auf eigene Rechnung vergebene öffentliche Aufträge gelten, sind in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt und fallen somit nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung. Gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 beruhen diese Vorschriften auf den Vorschriften, die in den Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU festgelegt sind. Daher sollte im Rahmen einer Überarbeitung der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 bewertet werden, ob die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Vorschriften und Grundsätze für öffentliche Aufträge gelten sollten, die von Organen der Union vergeben werden.