Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Rahmen des plurilateralen WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und der Handelsabkommen der Union, die Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe enthalten, wird den Wirtschaftsteilnehmern der Union lediglich Zugang zu den Märkten für öffentliche Aufträge oder Konzessionen von Drittländern, die Vertragsparteien dieser Abkommen sind, gewährt.
Erwägungsgrund 6 32022R1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen