Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Verordnung (EU) Nr. 654/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Vorschriften und Verfahren zur Ausübung der Rechte festgelegt, welche die Union im Rahmen der von ihr geschlossenen internationaler Handelsübereinkünfte hat. Für die Behandlung von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen, die nicht unter solche internationalen Abkommen fallen, bestehen allerdings keine derartigen Vorschriften und Verfahren.
Erwägungsgrund 9 32022R1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen