Erwägungsgrund 31 32022R1031
Die gemäß dieser Verordnung erhaltenen Informationen sollten nur für den Zweck, für den sie angefordert wurden, und unter gebührender Beachtung der geltenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen der Union und der Mitgliedstaaten verwendet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Artikel 28 der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 21 der Richtlinie 2014/24/EU und Artikel 39 der Richtlinie 2014/25/EU sollten entsprechend gelten.