Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei Fragen, die die Anwendung des Rechtsrahmens der Union für das öffentliche Auftragswesen berühren, sollte sich die Kommission erforderlichenfalls an den Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen wenden können, der durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates eingesetzt wurde.
Erwägungsgrund 30 32022R1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen