Erwägungsgrund 20 32022R1031
Die Feststellung, ob eine IPI-Maßnahme im Interesse der Union liegt, sollte sich auf eine Bewertung aller verschiedenen Interessen insgesamt stützen, einschließlich der Interessen der Wirtschaftsteilnehmer in der Union. Die Kommission sollte die Folgen des Erlasses einer solchen Maßnahme gegen ihre Auswirkungen auf die allgemeinen Interessen der Union abwägen. Es ist wichtig, dass dem allgemeinen Ziel, durch die Öffnung der Märkte von Drittländern und die Verbesserung der Marktzugangsmöglichkeiten für Wirtschaftsteilnehmer aus der Union Gegenseitigkeit zu erreichen besondere Beachtung gewidmet wird. Ebenso berücksichtigt werden sollte das Ziel, jeden unnötigen Verwaltungsaufwand für öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber sowie für Wirtschaftsteilnehmer zu begrenzen.