Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (Text von Bedeutung für den EWR)
Führt ein Drittland substanzielle und fortgeschrittene Verhandlungen mit der Union über den Marktzugang im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens, um die Beeinträchtigung des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren oder Dienstleistungen aus der Union zu seinen Märkten für öffentliche Aufträge oder Konzessionen zu beenden oder abzustellen, so sollte die Kommission während der Verhandlungen IPI-Maßnahmen, die sich auf das betreffende Drittland beziehen, aussetzen können.
Erwägungsgrund 24 32022R1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen