Erwägungsgrund 32 32022R1031
Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung und mit dem Ziel, unter anderem den Verwaltungsaufwand insbesondere für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte die Kommission regelmäßig den Anwendungsbereich, die Funktionsweise und die Wirksamkeit dieser Verordnung überprüfen. Gegenstand dieser Überprüfung wäre unter anderem die Möglichkeit, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um den Informationsaustausch zu erleichtern, einschließlich der Mittel der elektronischen Auftragsvergabe wie der Standardformulare für die Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission, sowie die Belastung von öffentlichen Auftraggebern und Auftraggebern bei der Durchführung dieser Verordnung zu verringern. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Ergebnisse dieser Bewertung berichten und gegebenenfalls entsprechende Gesetzgebungsvorschläge vorlegen.