Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juni 2022 über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen — IPI) (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts des allgemeinen politischen Ziels der Union, das Wirtschaftswachstum der am wenigsten entwickelten Länder und ihre Integration in globale Wertschöpfungsketten zu unterstützen, sollte die Kommission keine Untersuchung in Bezug auf die Länder einleiten, die von der Regelung „Alles außer Waffen“ gemäß Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates profitieren.
Erwägungsgrund 16 32022R1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen