Erwägungsgrund 18 32023R2418
Das Instrument beruht auf der Arbeit der Task Force für die gemeinsame Beschaffung im Verteidigungsbereich, die von der Kommission und dem Hohen Vertreter und dem Leiter der Europäischen Verteidigungsagentur im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung vom 18. Mai 2022 eingerichtet wurde und berücksichtigt deren Arbeit im Hinblick darauf, sehr kurzfristigen Beschaffungsbedarf im Verteidigungsbereich zu koordinieren und mit den Mitgliedstaaten und den Herstellern von Verteidigungsgütern der Union zusammenzuarbeiten, um die gemeinsame Beschaffung zur Auffüllung der Bestände zu unterstützen, insbesondere angesichts der an die Ukraine geleisteten Unterstützung.