Erwägungsgrund 35 32023R2418
Die Kommission schützt EU-Verschlusssachen gemäß den Sicherheitsvorschriften des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission. Gemäß dem Übereinkommen vom 4. Mai 2011 zwischen den im Rat vereinigten Mitgliedstaaten der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen, die im Interesse der Europäischen Union ausgetauscht werden, und gemäß dem Beschluss 2013/488/EU des Rates gewährleistet jeder Mitgliedstaat, dass er einen Schutz von EU-Verschlusssachen sicherstellt, der dem Schutz nach den Sicherheitsvorschriften des Rates gemäß dem Beschluss 2013/488/EU gleichwertig ist.