Erwägungsgrund 23 32023R2418
Finanzhilfen im Rahmen des Instruments sollten in Form von nicht an Kosten geknüpften Finanzierungen gewährt werden und sollten, auf der Erzielung von Ergebnissen bei Arbeitspaketen, Etappenzielen oder Zielwerten des gemeinsamen Beschaffungsverfahrens beruhen, um die erforderliche Anreizwirkung zu entfalten.