Erwägungsgrund 37 32023R2418
Die vorliegende Verordnung hat keine Auswirkungen auf das politische Ermessen der Mitgliedstaaten im Bereich der Ausfuhr von Verteidigungsgütern.
Die vorliegende Verordnung hat keine Auswirkungen auf das politische Ermessen der Mitgliedstaaten im Bereich der Ausfuhr von Verteidigungsgütern.