Erwägungsgrund 29 32023R2418
Die Empfehlung (EU) 2018/624 der Kommission ist darauf ausgerichtet, KMU und zwischengeschalteten Unternehmen im Verteidigungssektor den grenzüberschreitenden Marktzugang zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten werden darin insbesondere aufgefordert, die in der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehenen Spielräume verstärkt zu nutzen, beispielsweise die dort in Artikel 21 gewährten, oder die sich aus dem verstärkten Rückgriff auf Lose oder elektronische Beschaffung ergebenden. Zudem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den mit Beschaffungen verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern, indem sie insbesondere bei Auskunftsersuchen oder Auswahlkriterien die Verhältnismäßigkeit wahren. Im Rahmen der vorliegenden Verordnung sollten die von den Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern ernannten Beschaffungsbeauftragten bei der Durchführung der allgemeinen Beschaffungsverfahren die Empfehlungen der Kommission bestmöglich nutzen, um dafür zu sorgen, dass KMU fairen Zugang zu der unterstützten Beschaffung haben.