Erwägungsgrund 24 32023R2418
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse zum Erlass eines mehrjährigen Arbeitsprogramms im Einklang mit den Zielen des Programms übertragen werden, um die Finanzierungsprioritäten und die geltenden Finanzierungskonditionen festzulegen. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.