Erwägungsgrund 20 32024R1028
Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften sollten verpflichtet sein, den Berichtspflichten in Bezug auf die von ihnen vermittelten Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung für Einheiten nachzukommen, die sich in einem Gebiet befinden, in dem ein Registrierungsverfahren eingerichtet wurde, sofern der Mitgliedstaat die einheitliche digitale Zugangsstelle eingerichtet hat. Die Erhebung und der Austausch dieser Informationen sind notwendig, damit die zuständigen Behörden die Einhaltung der für Gastgeber geltenden Registrierungsverfahren überwachen und die Mitgliedstaaten angemessene und verhältnismäßige Strategien im Bereich von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften konzipieren und durchsetzen können.