Erwägungsgrund 7 32024R1028
Die in dieser Verordnung festgelegten Vorschriften sollten nicht für Hotels oder andere ähnliche Touristenunterkünfte einschließlich Ferienanlagen, Hotels mit Suiten oder Gästewohnungen, Hostels oder Motels gelten, da Daten für diese Arten von Unterkünften in der Regel verfügbar und gut dokumentiert sind. Unterkünfte auf Campingplätzen, wie Zelte, Wohnwagen oder Campingfahrzeuge, sollten ebenfalls nicht unter diese Vorschriften fallen, da sich solche Unterkünfte in der Regel in speziellen Bereichen wie Campingplätzen oder Wohnwagenparks befinden und keine Auswirkungen auf Wohngebäude haben, die mit denen von Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung vergleichbar sind.