Erwägungsgrund 24 32024R1028
Um semantische und technische Hindernisse für den Datenaustausch zu beseitigen und wirksamere und effizientere Verwaltungsverfahren zu gewährleisten, sollte für eine Angleichung zwischen den verschiedenen Registern in einem Mitgliedstaat sowie für ihre Interoperabilität mit der einheitlichen digitalen Zugangsstelle gesorgt werden. Die Stellen, die mit der Schaffung einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle auf nationaler Ebene befasst sind, und die Kommission sollten die Umsetzung auf nationaler Ebene und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern.