Erwägungsgrund 21 32024R1028
Um zu vermeiden, dass Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften mit unterschiedlichen technischen Anforderungen und einer Vielzahl von Zugangsstellen für den Datenaustausch innerhalb eines Mitgliedstaats konfrontiert werden, sollte eine einheitliche digitale Zugangsstelle auf nationaler Ebene geschaffen werden, die als Zugangstor für den elektronischen Austausch von Daten zwischen Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und den zuständigen Behörden dient und sicherstellt, dass Daten zeitnah über zuverlässige und effiziente Prozesse ausgetauscht werden können.