Erwägungsgrund 31 32024R1028
Um es Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, die Vorteile des Binnenmarkts ohne unnötigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand unmittelbar zu nutzen, enthält die Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit der das einheitliche digitale Zugangstor eingerichtet wird, allgemeine Vorschriften für die Online-Bereitstellung von Informationen, Verfahren und Hilfsdiensten, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind. Die Informationsanforderungen und -verfahren, die unter die vorliegende Verordnung fallen, sollten den Anforderungen der Verordnung (EU) 2018/1724 entsprechen. Insbesondere sollten die Verfahren für die Registrierung durch die Gastgeber und die Frage der Vergabe der Registrierungsnummer entsprechend der vorliegenden Verordnung in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/1724 aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass jeder Gastgeber von vollständig online abzuwickelnden Verfahren profitieren kann. Die Verordnung (EU) 2018/1724 sollte daher entsprechend geändert werden.