Erwägungsgrund 36 32024R1028
Das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten wird insbesondere durch die Verordnung (EU) 2016/679 geschützt. Diese Verordnung bildet die Grundlage für Vorschriften und Anforderungen an die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, einschließlich Fällen, in denen Datensätze eine Mischung aus personenbezogenen und nicht personenbezogenen Daten umfassen und diese Daten untrennbar miteinander verknüpft sind. Jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung muss im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 erfolgen. Daher sollten die Datenschutzaufsichtsbehörden für die Aufsicht über die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sein, die im Zusammenhang mit dieser Verordnung erfolgt.