Erwägungsgrund 16 32024R1468
Hauptziel des in Anhang III der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführten GLÖZ-Standards Nr. 7 ist die Erhaltung des Bodenpotenzials. Da Anbaudiversifizierung ebenfalls zur Erhaltung des Bodenpotenzials beitragen kann und gleichzeitig für bestimmte Landwirte einfacher umzusetzen ist, sollten die Mitgliedstaaten angesichts der vielfältigen Belastungen und Herausforderungen, mit denen sie derzeit konfrontiert sind, den Landwirten die Einhaltung des GLÖZ-Standards Nr. 7 auch durch Anbaudiversifizierung erlauben können. Daher sollten Mindestanforderungen für die Anbaudiversifizierung festgelegt werden.