Erwägungsgrund 7 32024R1468
Die Witterungsbedingungen und deren Auswirkungen auf den Zustand landwirtschaftlicher Flächen können es Landwirten und anderen Begünstigten unmöglich machen, in einem bestimmten Jahr die Anforderungen der GLÖZ-Standards, wie z. B. Fristen und Zeiträume für bestimmte Tätigkeiten, einzuhalten. Um eine Situation zu vermeiden, in der Landwirte aufgrund solcher Anforderungen verpflichtet werden, z. B. Kulturen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auszusäen, obwohl es die Witterungsbedingungen in einem betreffenden Jahr nicht zulassen, die erforderlichen Tätigkeiten durchzuführen, oder dies mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf den Boden, wie Bodenverdichtung, einhergehen würde, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, bei der Umsetzung festgelegter Mindeststandards für guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 befristete Ausnahmen von diesen Anforderungen vorzusehen. Der Geltungsbereich dieser befristeten Ausnahmeregelungen sollte auf Landwirte und andere Begünstigte oder von den betreffenden Witterungsbedingungen betroffene Gebiete beschränkt sein, und die Ausnahmen sollten von den Mitgliedstaaten nur so lange angewendet werden, wie sie unbedingt erforderlich sind.