Erwägungsgrund 24 32024R1468
Um eine reibungslose Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen sicherzustellen und aus Gründen der Dringlichkeit angesichts des dringenden Bedarfs, die außergewöhnliche Bandbreite an Schwierigkeiten und Unsicherheiten anzugehen, mit denen die Landwirte konfrontiert sind, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.