Erwägungsgrund 21 32024R1717
Der Einsatz moderner Technologien zur Überwachung der Verkehrsflüsse, insbesondere auf Autobahnen und sonstigen von den Mitgliedstaaten vorgegebenen Hauptverkehrsstraßen, kann dazu beitragen, Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu bekämpfen. Das Verbot der Kontrollen an den Binnengrenzen sollte nicht so verstanden werden, dass es die rechtmäßige Ausübung der polizeilichen oder sonstigen hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung von Kontrollen in den Binnengrenzgebieten ausschließt. Dazu gehören auch Kontrollen, bei denen Kontroll- und Überwachungstechnologien eingesetzt werden, die in dem betreffenden Gebiet allgemein üblich sind oder die auf einer Risikobewertung beruhen, die zum Schutz der inneren Sicherheit erstellt wurde.