Erwägungsgrund 8 32024R1717
Für den Fall einer schweren Notlage im Bereich der öffentlichen Gesundheit sollte in diesem Mechanismus vorgesehen sein, dass eine Durchführungsverordnung erlassen wird, in der vorübergehende Reisebeschränkungen, insbesondere Einreisebeschränkungen und vorübergehende gesundheitsbezogene Mindestbeschränkungen, sowie die Bedingungen für ihre Aufhebung festgelegt werden. Da solche Beschränkungen, die das Recht auf Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten betreffen, aus politischer Sicht problematisch sind, sollte dem Rat die Befugnis übertragen werden, eine solche Durchführungsverordnung (im Folgenden „Durchführungsverordnung“) auf Vorschlag der Kommission zu erlassen.