Erwägungsgrund 49 32024R1717
Der Mechanismus für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen in Situationen von großer Dringlichkeit oder zur Abwehr von vorhersehbaren Bedrohungen sollte der Kommission die Möglichkeit einräumen, Konsultationen zwischen den Mitgliedstaaten durchzuführen. Die Konsultation sollte von der Kommission organisiert werden, wenn ein unmittelbar betroffener Mitgliedstaat dies beantragt. Die zuständigen Agenturen der Union sollten in diesen Prozess eingebunden werden, damit sie gegebenenfalls ihre Fachkompetenz einbringen können. Bei diesen Konsultationen sollten die Möglichkeit der Anwendung alternativer Maßnahmen und erforderlichenfalls Durchführungsbestimmungen der Kontrollen an den Binnengrenzen und ihre Dauer geprüft werden. Diese Konsultationen sollten zwingend vorgeschrieben sein, wenn die Kommission oder ein Mitgliedstaat in einer Stellungnahme Bedenken hinsichtlich der Wiedereinführung von Grenzkontrollen geäußert hat.