Erwägungsgrund 40 32024R1717
Wenn an den Binnengrenzen Grenzkontrollen wiedereingeführt werden, sei es aufgrund von unilateralen Beschlüssen der Mitgliedstaaten oder aufgrund von Beschlüssen auf Unionsebene, hat dies schwerwiegende Auswirkungen auf das Funktionieren des Schengen-Raums und das Recht auf Freizügigkeit. Um sicherzustellen, dass Beschlüsse über die Wiedereinführung von Grenzkontrollen nur gefasst werden, wenn dies als letztes Mittel unumgänglich ist, sollten derartige Beschlüsse über die vorübergehende Wiedereinführung oder Verlängerung von Grenzkontrollen auf gemeinsamen Kriterien beruhen und unbedingt notwendig und verhältnismäßig sein.