Erwägungsgrund 6 32024R1717
Das integrierte europäische Grenzmanagement basiert auf dem in der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Vierstufenmodell der Zugangskontrolle. Grenzkontrollen, einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung legitimer Grenzübertritte, sind ein wesentlicher Bestandteil des integrierten europäischen Grenzmanagements. Zur Verhütung und Aufdeckung grenzüberschreitender Kriminalität an den Außengrenzen, insbesondere der Schleusung von Migranten, des Menschenhandels und des Terrorismus, sollten die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der mit der Verordnung (EU) 2019/1896 eingerichteten Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache das integrierte europäische Grenzmanagement auf der Grundlage des Vierstufenmodells der Zugangskontrolle umsetzen.