Erwägungsgrund 14 32024R1747
Intraday-Märkte sind besonders wichtig, um variable erneuerbare Energiequellen zu den geringsten Kosten in das Elektrizitätssystem zu integrieren, da sie den Marktteilnehmern die Möglichkeit bieten, bei Stromengpässen oder -überschüssen Handelstransaktionen näher am Lieferzeitpunkt durchzuführen. Da die Erzeuger von Energie aus variablen erneuerbaren Quellen ihre Erzeugungsmenge erst kurz vor dem Lieferzeitpunkt genau abschätzen können, ist es für sie von entscheidender Bedeutung, dass sie die Handelsmöglichkeiten maximieren, indem sie so nah am Zeitpunkt der Stromlieferung wie möglich Zugang zu einem liquiden Markt haben. Der Zeitabstand nach der Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes sollte daher verkürzt und näher an die Echtzeit herangeführt werden, um die Möglichkeiten der Marktteilnehmer zu Handelstransaktionen bei Stromengpässen und -überschüssen zu maximieren und zu einer besseren Integration variabler erneuerbarer Energiequellen in das Stromsystem beizutragen. Für den Fall, dass diese Änderung Risiken für die Versorgungssicherheit verursacht, und zur Ermöglichung eines kosteneffizienten Übergangs zum verkürzten Zeitabstand nach der Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes, sollten die Übertragungsnetzbetreiber auf der Grundlage einer Folgenabschätzung und vorbehaltlich einer Genehmigung der betreffenden Regulierungsbehörde eine Freistellung beantragen können, um eine Verlängerung des Umsetzungszeitplans zu erhalten. Diesem Antrag sollte ein Aktionsplan mit konkreten Schritten zur Umsetzung des neuen Zeitabstands nach der Schließung des zonenübergreifenden Intraday-Marktes beiliegen.