Erwägungsgrund 22 32024R1747
Um die Möglichkeiten der Marktteilnehmer zur Absicherung zu verbessern, sollte die Rolle der zentralen Vergabeplattform ausgeweitet werden, die gemäß der Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission eingerichtet wurde. Die zentrale Vergabeplattform sollte als Stelle fungieren, die Vergabemöglichkeiten anbietet und den Handel mit finanziellen langfristigen Übertragungsrechten im Namen der Übertragungsnetzbetreiber zwischen den verschiedenen Gebotszonen und gegebenenfalls den regionalen virtuellen Hubs erleichtert.