Erwägungsgrund 39 32024R1747
Durch die Richtlinie (EU) 2024/1711 des Europäischen Parlaments und des Rates wird zwar Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 geändert, die anderen Bestimmungen von Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001, in dem die Gestaltungsgrundsätze für Förderregelungen für Energie aus erneuerbaren Quellen festgelegt sind, gelten jedoch weiterhin.