Erwägungsgrund 40 32024R1747
Zweiseitige Differenzverträge oder gleichwertige Systeme mit denselben Auswirkungen würden sicherstellen, dass Erzeugereinnahmen, die auf öffentlich geförderte neue Investitionen in die Stromerzeugung zurückgehen, unabhängiger von den schwankenden Preisen für Strom aus fossilen Brennstoffen werden, die in der Regel den Preis auf dem Day-Ahead-Markt vorgeben.