Erwägungsgrund 19 32024R1747
Mit dieser Verordnung wird eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 geschaffen. Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle in der Verordnung (EU) 2016/679 festgelegten Grundsätze und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten, auch in Bezug auf die Datenminimierung, eingehalten werden. Wenn das Ziel dieser Verordnung ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten erreicht werden kann, sollten die Verantwortlichen anonymisierte und aggregierte Daten heranziehen.