Erwägungsgrund 16 32024R1747
Zusätzlich sollten Kurzfriststrommärkte durch Verringerung der Mindestgebotsgröße sicherstellen, dass auch kleine Flexibilitätsdienstleister teilnehmen können.
Zusätzlich sollten Kurzfriststrommärkte durch Verringerung der Mindestgebotsgröße sicherstellen, dass auch kleine Flexibilitätsdienstleister teilnehmen können.